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Glossar-Begriff · Compliance

Beratungspflicht

Die gesetzliche Pflicht zur bedarfsgerechten Beratung nach § 61 VVG.

Definition

Die Beratungspflicht verpflichtet Versicherungsvermittler nach § 61 VVG, den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, ihn zu beraten und die Gründe für jeden Rat anzugeben — passend zum Aufwand der jeweiligen Situation.

Die Beratung ist zu dokumentieren. Wird die Pflicht verletzt, drohen Schadenersatzansprüche.

Verwandte Begriffe

Beratungsprotokoll Dokumentationspflicht IDD

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Begriffe kennen ist gut. Anwenden ist besser.

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