Glossar-Begriff · Compliance
Beratungspflicht
Die gesetzliche Pflicht zur bedarfsgerechten Beratung nach § 61 VVG.
Definition
Die Beratungspflicht verpflichtet Versicherungsvermittler nach § 61 VVG, den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, ihn zu beraten und die Gründe für jeden Rat anzugeben — passend zum Aufwand der jeweiligen Situation.
Die Beratung ist zu dokumentieren. Wird die Pflicht verletzt, drohen Schadenersatzansprüche.